BayWa r.e. bietet Bürgerstromtarife für Windparks an

Wind

30.11.2022

Das Erneuerbare-Energien-Unternehmen BayWa r.e. wird zukünftig für seine Windparks in Deutschland ab Inbetriebnahme vergünstigte Stromtarife für Anwohnerinnen und Anwohner ermöglichen.

Konkret ist geplant, Bürgerinnen und Bürgern in einem Umkreis von 2.500 Metern um den jeweiligen Windpark einen Stromtarif anzubieten, der sowohl im Grundpreis als auch für die ersten 5.000 kWh pro Jahr im Arbeitspreis 10 % unter dem örtlichen Grundversorgertarif liegt.

Der Windpark Langenbrander Höhe auf dem Gemeindegebiet Schömberg in Baden-Württemberg ist das erste BayWa r.e. Projekt, bei dem diese Art der Teilhabe umgesetzt wird. Vier Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils 4,5 MW werden bis Ende 2023 errichtet, drei weitere sollen folgen. 

„Im Rahmen der Energiewende ist die aktive Zusammenarbeit mit Gemeinden ein wichtiger Schritt, der nicht übergangen werden darf. Deshalb ist es für uns so wichtig, Bürgerinnen und Bürger von Anfang an in unsere Projekte miteinzubinden und sie selbstverständlich auch profitieren zu lassen, z. B. mit günstigem und sauberem Grünstrom. Denn von Erneuerbarer Energie sollen nicht nur unser Planet und das Klima, sondern auch die Anwohnerinnen und Anwohner Vorteile haben“, so Matthias Taft, Vorstandsvorsitzender der BayWa r.e. AG.

Das Anbieten eines solchen Tarifes ist möglich, da BayWa r.e die von ihr projektierten Anlagen als sogenannter IPP („Independent Power Producer“) selbst betreibt und den von diesen Anlagen produzierten Strom als eines von wenigen Projektierungsunternehmen in Deutschland auch selbst handelt. Eine zeitliche Beschränkung auf wenige Jahre ist nicht geplant, vielmehr soll der vergünstigte Strombezug für die Betriebsdauer der Windparks möglich sein.

Die vergünstigten Tarife sollen exklusiv in dem an der Regelung der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG angelehnten Umkreis von 2.500 Metern angeboten werden. 

„Ohne Unterstützung und Beteiligung der lokalen Bevölkerung wird die Energiewende nicht gelingen. Hierfür ist es wichtig, dass die Errichtung eines Windparks mit entsprechenden Vorteilen für die Kommunen, aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner einhergeht, in deren Umfeld die Anlagen errichtet werden. Von der Möglichkeit, die Kommunen nach § 6 EEG finanziell an den Erträgen des Windparks zu beteiligen, machen wir ohnehin bei all unseren Projekten Gebrauch. Mit dem Anwohnerstromtarif profitieren nunmehr über die öffentliche Hand hinaus auch die Menschen vor Ort direkt von der Realisierung unserer Projekte“, erklärt Dr. Marie-Luise Pörtner, Geschäftsführerin der BayWa r.e. Wind GmbH.  

Darüber hinaus setzt BayWa r.e. stark auf eine enge Einbindung der lokalen Bevölkerung in allen Entwicklungsphasen. Dies geschieht in Form von frühzeitiger Kommunikation und voller Transparenz, beispielsweise durch Informationsveranstaltungen, Projekt-Websites oder auch gemeinsame Windpark-Begehungen unter Einsatz einer für BayWa r.e. entwickelten Augmented Reality Technologie. Diese ermöglicht eine äußerst realistische Echtzeit-Darstellung der geplanten Anlagen, bevor diese errichtet werden.
 

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